Die Aufsichtspflicht ist kontinuierlich, präventiv und aktiv. Diese drei Aspekte beschreiben, wie eine Aufsicht geführt werden soll.
Kontinuierlich bedeutet, dass die Schüler*innen ununterbrochen beaufsichtigt werden müssen. Es wird dabei jedoch nicht vorausgesetzt, dass du stets anwesend sein und alle Schüler*innen gleichzeitig im Blick haben musst. Wichtig ist, dass die Schüler*innen stets das Gefühl haben, beaufsichtigt zu werden.
Egal ob es um ein Experiment im Chemie-Unterricht oder um mögliche Hindernisse auf einer Wanderung geht, als Lehrkraft solltest du präventiv handeln und mögliche Gefährdungen für deine Schüler*innen beseitigen. Dazu kannst du Situationen vorausschauend analysieren und Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit deiner Schüler*innen zu gewährleisten.
Wenn du auf deine Schüler*innen achtgibst, solltest du nicht nur Anweisungen geben, wie sie sich verhalten sollen. Du solltest aktiv handeln, um Fehlverhalten von Schüler*innen zu unterbinden und brenzliche Situationen aufzulösen.
Ein Thema welches hier - wie leider auch an sehr vielen Schulen - keinerlei Berücksichtigung findet, sind die Pflichten der Schule, der Lehrer und Lehrerinnen in Bezug auf das richtige Verhalten, wenn es zu Verletzungen der Schüler kommt. Viele kennen die berufsgenossenschaftlich vorgeschriebenen Prozedere nicht einmal, wie die Erstvorstellung des Verletzten bei einem Durchgangsarzt, viele lassen Schüler ohne Aufsicht zum Hausarzt gehen oder "behandeln" notdürftig kleinere Verletzungen selbst ohne dies von einem Arzt prüfen zu lassen. Oft werden Eltern angerufen, dass diese die Pflichten der Schule zu übernehmen haben etc. Hier wäre eine bessere Information und Ausbildung des Lehrkörpers mehr als wünschenswert.