Was verdiene ich als Grundschullehrer*in? Mit welchem Einstiegsgehalt kann ich nach dem Referendariat rechnen? Welches Gehalt du als Lehrer*in bekommst, kann nicht pauschal beantwortet werden, denn dies hängt von einigen Faktoren wie der Schulform sowie der Beschäftigungsart ab. Zudem regeln die einzelnen Bundesländer die Vergütung ihrer Lehrpersonen individuell. In diesem Artikel möchten wir dir alle nötigen Informationen zum Thema Gehalt als Lehrer*in geben.
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Eine Information vorab:
Die Bundesländer werden in den Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften durch die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), ein 1949 gegründeter Arbeitgeberverband des öffentlichen Dienstes in der Rechtsform eines nicht eingetragenen Vereins, vertreten. Alle Länder? Nein, Hessen ist ist im Jahr 2004 aus dem Arbeitgeberverband der Länder ausgetreten.
Lehrer*innengehalt im Referendariat
Trotz bundesweiter Verhandlungen sind die Bundesländereigens für die Besoldung ihrer Beamt*innen zuständig. Im Referendariat richtet sich die Höhe der Vergütung nach den Besoldungsgruppen, der später angestrebten Schulform und dem jeweiligen Bundesland. In den meisten Bundesländern hast du während des Referendariats ein Beamtenverhältnis als Beamtin auf Widerruf, wodurch dir Ansprüche auf Anwärterinnenbezüge zustehen. Wie viel Gehalt du als Referendar*in bekommst, hängt davon ab, welchen Familienstatus du hast und in welche Besoldungsgruppe du im Referendariat fällst. Dies ist wiederum von der Schulform abhängig. Für das Referendariat an Grundschulen sowie teilweise an Sekundarstufen (also Haupt- und Realschulen) fällst du je nach Bundesland noch in die Besoldungsgruppe A12 oder in vielen Bundesländern auch schon in A13. Für Lehrer*innen, die ihr Referendariat an Gymnasien absolvieren, gilt in der Regel die Besoldungsgruppe A-13 bzw. sogar A13Z. So verdient man in Nordrhein-Westfalen im Referendariat an einer Grundschule oder Sekundarstufe mit A-12 1.550,37 € brutto im Monat, am Gymnasium hingegen 1.619,43 €. Die Besoldung während deines Referendariats liegt somit deutschlandweit zwischen 1.466,20 € und 1.682,65€ brutto im Monat (Stand: August 2024).
Das Einstiegsgehalt als Lehrer*in hängt natürlich – ebenso wie im Referendariat – auch von der Schulform bzw. der Besoldungsgruppe ab. In der Besoldungsgruppe A-13/A-13, in welche Gymnasiallehrer*innen eingestuft werden, liegt das monatliche Bruttogehalt zwischen 4.325,21 € (in Rheinland-Pfalz) und 5.139,28 € (in Bayern). Die letzte Gehaltsstufe ist von besonderer Relevanz, da sich daraus die Bezüge für die Pension berechnen.
Tabelle 2: Überblick über die Einstiegsgehälter der einzelnen Bundesländer in der Besoldungsgruppe A13 und A12 – adaptiert von Daten zur Bezahlung von Lehrer*innen der GEW (Stand: Januar 2024).
Bundesland
LehrkräfteinA13
LehrkräfteinA12
Gehalt brutto
Baden-Württemberg
4.819,90
4.090,48
Bayern
5.139,28
4.312,89
Berlin
4.535,46
-
Brandenburg
4.687,50
-
Bremen
4.612,59
-
Hamburg
4.580,47
4.307,62
Hessen
4.511,28
3.787,94
Mecklenburg-Vorpommern
4.340,60
-
Niedersachsen
4.495,27
4.022,81
Nordrhein-Westfalen
4.691,58
3.939,06
Rheinland-Pfalz
4.325,21
3.773,05
Saarland
4.394,78
3.664,48
Sachsen
4.356,12
-
Sachsen-Anhalt
4.501,13
3.758,64
Schleswig-Holstein
4.583,02
4.256,17
Thüringen
4.489,57
-
Lehrer*innengehalt an unterschiedlichen Schulformen
Im folgenden Abschnitt erfährst du, mit welchem Gehalt du als Lehrer*in an unterschiedlichen Schulformen rechnen kannst.
Lehrer*innengehalt für Grundschullehrer*innen
Wie bereits erwähnt, hängt das Gehalt für Lehrer*innen sehr stark vom Bundesland ab, in dem du arbeitest. Grundsätzlich kann aber gesagt werden, dass auch ein*e Grundschullehrer*in in Deutschland zukünftig in fast allen Bundesländern nach A 13 besoldet werden soll. Lediglich in Rheinland-Pfalz und im Saarland ist für Grundschullehrkräfte bisher noch keine Anhöhung von A-12 auf A-13 geplant. In diesen Bundesländern liegt der Bruttoverdienst bei rund 4.350 € pro Monat. Die höchste Beamtenbesoldung erhältst du in Bayern, wo du monatlich rund 5.139,28 € brutto verdienst.
Lehrer*innengehalt an Sekundarstufen
Als Lehrer*in an Haupt- und Realschulen wirst du in den meisten Fällen nach der Besoldungsgruppe A13 entlohnt. Lediglich in Nordrhein-Westfalen wirst du als Lehrer*in für die Sekundarstufe noch in die Besoldungsgruppe A12 eingeordnet. In den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, dem Saarland sowie Niedersachsen ist die Umstellung in A13 teilweise umgesetzt. In allen übrigen Bundesländern wirst du als Lehrkraft für die Sekundarstufe nach A13 besoldet. Ziel ist es, dass die Einordnung in die Besoldungsgruppe A13 in allen Bundesländern erfolgt. Als Lehrer*in an einer Sekundarstufe verdienst du in der Besoldungsgruppe A12 in der ersten Erfahrungsstufe ab 3.850,00 € brutto pro Monat. In der Besoldungsgruppe A13 kannst du als Sekundarstufenlehrer*in durchschnittlich mit einem Bruttomonatsgehalt von ca. 4.450 € rechnen.
Lehrer*innengehalt am Gymnasium
Gymnasiallehrer*innen verdienen unter den Lehrer*innen am meisten. Bereits zu Beginn ihrer Karriere werden Gymnasiallehrer*innen in eine höhere Besoldungsgruppe (A-13/A-13Z) eingestuft. Im Durchschnitt beträgt das Gehalt für Gymnasiallehrer*innen zum Berufsstart rund 4.450 € brutto. Wie beim Gehalt für Grundschullehrer*innen und Sekundarstufenlehrer*innen, variiert auch das Gehalt der Gymnasiallehrer*innen abhängig vom Bundesland, in dem sie tätig sind. Mit steigender Berufserfahrung sowie einer Änderung des Familienstands erhöht sich auch hier das Gehalt.
Gehalt von Förderschullehrkräften
Sonderpädagog*innen und Förderschullehrkräfte werden, wenn verbeamtet, zumeist in die Besoldungsgruppe A13 eingeordnet und verdienen zum Berufseinstieg ein monatliches Bruttogehalt von ca. 4.450 €.
Lehrer*innengehalt an Berufsschulen
Verbeamtete Berufsschullehrkräfte werden ebenso wie Gymnasiallehrer*innen in der Regel in die Besoldungsgruppe A13 eingeordnet. Berufsschullehrer*innen, die privatrechtlichangestellt sind (bedeutet: nicht verbeamtete Lehrkräfte), fallen normalerweise in die EntgeltgruppeE13. Im Gegensatz zu Beamt*innen, die im öffentlichen Dienst angestellt sind, werden privatrechtlich angestellte Lehrer*innen nach dem Tarif der Länder (TV-L) bezahlt. Hier beträgt das Einstiegsgehalt ebenfalls rund 4.450€brutto, aber die Abzüge sind deutlich höher, so dass das Netto-Gehalt entsprechend niedriger ist.
Gehalt der Lehrer*innen in einzelnen Bundesländern
Seit 2006 sind die einzelnen Bundesländer nicht nur für das Dienstrecht, sondern auch für die Besoldung zuständig. Am besten seht ihr euch die Besoldungstabelle der einzelnen Bundesländer an.
Gehalt als verbeamtete*r Lehrer*in
Grundsätzlich kannst du in allen Bundesländern als verbeamtete*r Lehrer*in eingestellt werden. Die Verbeamtung bringt einige Vorteile mit sich, beispielsweise sichert sie dir einen sicheren Arbeitsplatz und ein höheres Nettoeinkommen. Denn als Beamt*in hast du weniger Steuerabzüge als angestellte Lehrkräfte. Meistens fällst du zu Beginn in die Besoldungsgruppe A12. Auch in Berlin werden seit 2022 neu eingestellte Lehrpersonen i. d. R. wieder verbeamtet. In Sachsen werden Lehrkräfte aktuell bis 31.12.2030 verbeamtet.
Gehalt als angestellte*r Lehrer*in
Wer kein Beamt*innenverhältnis als Lehrperson hat, wird oft im Rahmen des öffentlichen Dienstes eingestellt. Lehrer*innen werden hier nach dem Tarifvertrag der Länder, kurz TLV, entlohnt. Auch in diesem Fall gilt, dass die Bundesländer das Gehalt der Lehrer*innen individuell regeln. Wie bei verbeamteten Lehrkräften spielt ebenso die Schulform eine Rolle, wenn es ums Gehalt geht. Gymnasiallehrer*innen haben grundsätzlich ein höheres Einkommen als Grundschul- oder Realschullehrer*innen, egal ob sie verbeamtet oder tariflich angestellt sind. Ein wichtiger Unterschied zu den verbeamteten Kolleg*innen sind die Sozialversicherungsabgaben. Im Gegensatz zu verbeamteten Lehrer*innen müssen Lehrer*innen im öffentlichen Dienst diese Abgaben leisten, Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherung beinhalten. Grundsätzlich ist das Nettogehalt bei verbeamteten Lehrer*innen deshalb höher, da sie weniger Steuerabzüge haben. Die meisten Lehrer*innen im öffentlichen Dienst fallen in die Entgeltgruppe E13.
Was sich abschließend über das Thema Gehalt als Lehrer*in sagen lässt
Kurzum: Das Gehalt als Lehrer*in ist abhängig davon, in welchem Bundesland du unterrichtest, in welcher Schulform, in welche Besoldungsgruppe du eingeordnet wirst und in welchem Familienstand du stehst. Durch die Erfahrungsstufen erhöht sich dein Gehalt bis zur letzten Stufe, die dann pensionsrelevant ist. Als Gymnasiallehrer*in verdienst du mehr als eine Grundschul- oder Sekundarstufenlehrkraft. Die Verbeamtung von Lehrer*innen bringt dir einige Vorteile, beispielsweise hast du weniger Steuerabzüge, erhältst eine Beihilfe zu deiner privaten Krankenkasse und eine Altersabsicherung. Grundsätzlich kannst du als Lehrer*in in allen Bundesländern verbeamtet werden. Im Gegensatz zu Beamt*innen, die im öffentlichen Dienst angestellt sind, werden privatrechtlich angestellte Lehrer*innen nach dem Tarif der Länder (TV-L) bezahlt.
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Hallo Selina! Vielen Dank für Deine Nachfrage. Bitte entschuldige die späte Antwort. Wenn du dich fragst, wie viel Geld Lehrkräfte an Gesamtschulen verdienen, schau am besten direkt unter „Lehrer*innengehalt an Sekundarstufen“ nach.
Kommentar von
vera •
auch lehrkräfte werden in sachsen verbeamtet, nicht nur schulleiterinnen und co. (ab einem bestimmten alter nicht mehr)
Antwort von Admin
Hallo Vera! Vielen Dank für deine Nachricht, es stimmt, mittlerweile werden auch wieder Lehrkräfte in Sachsen verbeamtet. Nach aktueller Rechtslage zunächst bis 31.12.2030. Wir haben den Blogartikel direkt aktualisiert. Danke für deinen Hinweis.
Wie sieht es mit Gesamtschulen aus?
Hallo Selina! Vielen Dank für Deine Nachfrage. Bitte entschuldige die späte Antwort. Wenn du dich fragst, wie viel Geld Lehrkräfte an Gesamtschulen verdienen, schau am besten direkt unter „Lehrer*innengehalt an Sekundarstufen“ nach.
auch lehrkräfte werden in sachsen verbeamtet, nicht nur schulleiterinnen und co. (ab einem bestimmten alter nicht mehr)
Hallo Vera! Vielen Dank für deine Nachricht, es stimmt, mittlerweile werden auch wieder Lehrkräfte in Sachsen verbeamtet. Nach aktueller Rechtslage zunächst bis 31.12.2030. Wir haben den Blogartikel direkt aktualisiert. Danke für deinen Hinweis.