Kriterien für die Platzvergabe im Referendariat

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Wenn du das Lehramtsstudium in der Tasche hast, ist das Referendariat der nächste große Schritt auf deinem Weg in den Lehrberuf. Bei vielen Lehramtsanwärter*innen steht in der Bewerbungsphase ein großes Thema im Mittelpunkt: die Platzvergabe im Referendariat. Wirst du das Referendariat in der Nähe deines aktuellen Wohnorts absolvieren? Welche Kriterien gibt es überhaupt für die Platzvergabe? Wir zeigen dir, worauf es bei der Platzvergabe im Referendariat ankommt und worauf du achten kannst.

Kriterien für die Platzvergabe im Referendariat

Die große Frage: Wo absolviere ich mein Referendariat?

Wer auf der Suche nach einem Referendariatsplatz ist, wird oft von einer gewissen Nervosität begleitet. Denn seien wir ehrlich: Wer hat keinen Wunschort für das Ref? Die meisten Lehramtsstudierenden wünschen sich, möglichst nah an ihrem aktuellen Wohnort eingesetzt zu werden. Verständlich – dort sind Familie und Freunde meist nicht weit, und man fühlt sich wohl. Leider kann man sich den Einsatzort nicht immer einfach aussuchen.

Die Zuweisung der Referendariatsplätze erfolgt nach bestimmten Kriterien. Jedoch variieren die Kriterien und der gesamte Ablauf von Bundesland zu Bundesland.

Hinweis: Wir haben dir eine Übersicht erstellt, in der du die wichtigsten Informationen für die Bewerbung in allen Bundesländern findest.

So funktioniert die Zuweisung der Referendariatsplätze

Generell verläuft die Zuweisung eines Referendariatsplatzes eigentlich ganz übersichtlich: Zunächst wird dir ein Regierungsbezirk und ein Seminarort zugewiesen. Im nächsten Schritt wird dir die Ausbildungsschule zugewiesen, an der du dein Referendariat machen wirst.

Im Bewerbungsprozess hast du die Möglichkeit, mehrere Wünsche für den Regierungsbezirk und den Seminarstandort anzugeben. Besonders bei dem Seminarstandort ist jedoch wichtig, dass dein Wunschort zu deiner Fächerkombination und deiner Schulform passt.

Bei der Vergabe der Referendariatsplätze werden deine Wünsche berücksichtigt. Wenn du keinen Wunschort angibst, könnte es jede passende Schule für deine Fächer und Schulform im Bundesland werden.

Jedes deutsche Bundesland regelt die Gewichtung der einzelnen Kriterien anders.

Praktika können bei der Suche nach einem Referendariatsplatz helfen

Während des Lehramtsstudiums kannst du in den Praxisphasen oder bei einem Nebenjob Erfahrungen sammeln, mit denen du nicht nur deine Fähigkeiten als Lehrkraft verbessern kannst. Wenn du bereits Beziehungen zu einer Schule im Einzugsgebiet deines Seminarorts hast, kannst du Kontakt zur Schulleitung aufnehmen und fragen, ob sie dich anfordern würde.

Zulassungsverfahren für Referendariatsplätze

Manche Schulen sind oft so beliebt, dass sich mehrere Lehramtsstudierende darum bewerben. Wenn es mehr Bewerber*innen als Ausbildungsplätze gibt, müssen fairerweise weitere Kriterien herangezogen werden.

Zu diesen Kriterien für die Platzvergabe im Referendariat zählen zum Beispiel:

  • Notendurchschnitt
  • Wartezeiten
  • Bedarf an Bewerber*innen für dein Fach und deine Schulform
  • Härtefälle (sogenannte Sozialpunkte)

Hinweis: Es kommt auf das Bundesland an, wie stark die einzelnen Kriterien die Entscheidung über die Platzvergabe beeinflussen. Wenn mehrere Bewerber*innen gleichrangig sind, entscheidet oft das Zufallsprinzip.

Platzvergabe im Referendariat: Sozialpunkte

Für die Zuweisung der Ausbildungsschule sind in einigen Bundesländern die sogenannten Sozialpunkte relevant. Damit kannst du nachweisen, warum du an einen bestimmten Ort gebunden bist.

Wichtig ist, dass du die Sozialpunkte noch vor Bewerbungsschluss geltend machst. Dazu musst du entsprechende Nachweise mit den Bewerbungsunterlangen einschicken. Zudem dürfen die Bestätigungen, Gutachten und Bescheinigungen nicht älter als drei Monate sein.

Zu den Sozialkriterien zählen zum Beispiel:

  • Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Verantwortung für einen Pflegefall oder dessen Mitbetreuung
  • Alleinerziehend mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern
  • Minderjährige Kinder
  • Kind mit gesundheitlichen oder erzieherischen Problemen
  • Schwerbehinderung
  • Berufliche Ortsgebundenheit des Partners oder der Partnerin
  • Mandat in der gewählten Vertretung einer Gebietskörperschaft

Informiere dich, was in deinem Bundesland als Sozialpunkte angerechnet wird. Eine Vereinsmitgliedschaft, deine finanzielle Situation oder ein fehlendes Auto fallen nicht darunter.

Unser Tipp: Wenn du trotz aller Bemühungen nicht an deinem Wunschort landest, gibt es noch eine weitere Option: Tauschbörsen. Dort kannst du mit anderen Referendar*innen Kontakt aufnehmen und deinen Platz gegen einen anderen tauschen.

Checkliste für die Bewerbung um einen Referendariatsplatz

Damit du bei deiner Bewerbung nichts vergisst, haben wir dir die wichtigsten Punkte noch einmal zusammengefasst.

Kriterien für die Platzvergabe im Referendariat
Abbildung 1: Checkliste für die Bewerbung um einen Referendariatsplatz

Achtung: Neben deiner Bewerbung um einen Referendariatsplatz gibt es noch weitere Dinge, um die du dich kümmern musst. Noch vor Start deines Lehramtsreferendariats musst du beispielsweise eine beihilfekonforme Versicherung abschließen.

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Kommentare

Kommentar von Toupsy

Gibt es irgend eine Beschwerdestelle bezüglich der Zuweisung? Ich finde es ist ein Unding, dass wenn man 4 Wunschstandorte angibt, dass man trotzdem ganz wo anders hin kommt. Bei 4 Wunsch Orten sollte doch irgendwas zu finden sein.

Antwort von Admin

Hallo Toupsy,

vielen Dank für deine Nachricht. Deinen Ärger kann ich gut nachvollziehen.

Da man sich generell auf das gesamte Bundesland bewirbt, kann das in Ausnahmefällen tatsächlich passieren. Ich würde dir empfehlen, dich an die zuständige Stelle zu wenden und darzulegen, dass du aus persönlichen Gründen (und hier würde ich alles aufführen, was möglich ist (familiär, Unterstützung bei der Pflege der Großeltern, Beziehung, Tätigkeit in Vereinen, Ehrenamt, kein Auto...) bitte dringend in Ortsnähe bleiben müsstest. Vielleicht ist ja doch etwas möglich...

Ich drücke dir die Daumen und wünsche dir viel Erfolg für den Vorbereitungsdienst.

Dr. D.


Kommentar von Sarah Asel

Ich würde auch gerne wissen, ob es eine Beschwerdestelle gibt.

Antwort von Admin

Hallo Sarah,

die gibt es so leider nicht. Schau dir gerne auch unsere Antwort auf den Kommentar über dir an.

Viele Grüße und weiterhin viel Erfolg!


Kommentar von Pascal

Kann ich als Nicht-Student der Wirtschaftswissenschaften mein Ref an einer BBS machen? Mein Wunsch ist es nämlich als Quereinsteiger an einer BBS zu arbeiten, da dort meine Fächerkombination durch Lehrkräftemangel sehr gefragt ist.

Antwort von Admin

Hallo Pascal,

bitte entschuldige unsere späte Rückmeldung. :-)

Aufgrund der Länderhoheit und den unterschiedlichen Sondermaßnahmen ist nur eine generelle Antwort möglich: Es gibt tatsächlich verschiedene Wege, um als Quereinsteiger an einer berufsbildenden Schule (BBS) zu arbeiten, auch wenn du kein klassisches Lehramtsstudium in Wirtschaftswissenschaften absolviert hast.

Möglichkeiten für den Quereinstieg an einer BBS könnten sein:

  1. Seiteneinstieg ins Referendariat (Vorbereitungsdienst)
    • In einigen Bundesländern kannst du auch ohne ein Lehramtsstudium das Referendariat antreten, wenn deine Fächerkombination stark nachgefragt ist.
    • Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Regelungen: Manche verlangen ein abgeschlossenes Studium in einem einschlägigen Fach (z. B. BWL, VWL, Sozialwissenschaften), andere sind flexibler und lassen auch verwandte Fächer zu.
  2. Direkteinstellung als Lehrkraft ohne Referendariat
    • Bei akutem Lehrkräftemangel werden in vielen Bundesländern auch Quereinsteiger direkt eingestellt, oft zunächst befristet.
    • In diesem Fall absolvierst du berufsbegleitend eine pädagogische Qualifizierung.
  3. Anpassungsqualifizierung oder berufsbegleitendes Studium
    • Falls dein Studium nicht als ausreichend anerkannt wird, gibt es oft die Möglichkeit, fehlende Studienleistungen nachzuholen.
    • Manche Bundesländer bieten spezielle Programme für Quereinsteiger an, um sie auf den Unterricht vorzubereiten.

Für eine konkrete Aussage müsstest du dich im entsprechenden Bundesland über deine Möglichkeiten informieren.


Kommentar von Anna S.

Ich würde gerne wissen, wieviel Stunden ich pro Woche meine Oma pflegen muss, damit mir die Sozialstunden angerechnet werden

Antwort von Admin

Hallo Anna,

bitte entschuldige die verspätete Antwort. :-)

Das hängt von den Regelungen in deinem Bundesland und der jeweiligen Institution ab, die die Sozialstunden anerkennen soll.

Hier sind ein paar Punkte, die du prüfen solltest:

  • Manchmal wird häusliche Pflege nur anerkannt, wenn sie über eine bestimmte Anzahl von Stunden pro Woche erfolgt (z. B. 10–15 Stunden oder mehr).
  • Möglicherweise brauchst du eine Bestätigung durch einen Pflegedienst, Arzt oder eine Pflegekasse.
  • Falls deine Oma einen Pflegegrad hat, kann dies als Nachweis für den Pflegebedarf dienen.

Im Falle einer Anrechnung für dein Lehramtsstudium entscheidet die zuständige Institution. Am besten fragst du direkt bei der zuständigen Behörde oder Institution nach, um die genauen Bedingungen zu erfahren.


Kommentar von Lisa

Kann ich, wenn ich für die Sek 2 studiere, auch an einer Schule mein Ref machen, wo es zu dem Zeitpunkt nur eine 11. Klassenstufe gibt und noch keine 12.? (Schule ist im Aufbau und hat dann noch keine vollständige sek 2)

Antwort von Admin

Hallo Lisa,

Aufgrund der Länderhoheit und den unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Ländern, müsstest du dich für eine konkrete Antwortet direkt an die zuständige Stelle (z. B. beim Landesprüfungsamt oder im Studienseminar) wenden. Vorab aber einige Punkte, die in diesem Kontext von Bedeutung sind:

  • In vielen Bundesländern musst du während des Vorbereitungsdienstes Unterricht in der vollständigen Sekundarstufe II absolvieren, also auch in der 12. oder 13. Klasse.
  • Falls die Schule erst im Aufbau ist und nur eine 11. Klasse hat, könnte es sein, dass sie noch nicht als Ausbildungsschule für den Vorbereitungsdienst zugelassen ist.
  • Falls die Schule im Aufbau noch nicht als vollständige Sek-II-Schule anerkannt ist, könnte eine Ausbildungsschule mit vollständiger Sek-II gesucht werden, an der du zumindest teilweise unterrichten kannst. Vielleicht besteht auch schon eine Kooperation…
  • Alternativ könnte eine Sondergenehmigung möglich sein, wenn in absehbarer Zeit die fehlenden Jahrgänge hinzukommen.