Für die Zuweisung der Ausbildungsschule sind in einigen Bundesländern die sogenannten Sozialpunkte relevant. Damit kannst du nachweisen, warum du an einen bestimmten Ort gebunden bist.
Wichtig ist, dass du die Sozialpunkte noch vor Bewerbungsschluss geltend machst. Dazu musst du entsprechende Nachweise mit den Bewerbungsunterlangen einschicken. Zudem dürfen die Bestätigungen, Gutachten und Bescheinigungen nicht älter als drei Monate sein.
Zu den Sozialkriterien zählen zum Beispiel:
- Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft
- Verantwortung für einen Pflegefall oder dessen Mitbetreuung
- Alleinerziehend mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern
- Minderjährige Kinder
- Kind mit gesundheitlichen oder erzieherischen Problemen
- Schwerbehinderung
- Berufliche Ortsgebundenheit des Partners oder der Partnerin
- Mandat in der gewählten Vertretung einer Gebietskörperschaft
Informiere dich, was in deinem Bundesland als Sozialpunkte angerechnet wird. Eine Vereinsmitgliedschaft, deine finanzielle Situation oder ein fehlendes Auto fallen nicht darunter.
Unser Tipp: Wenn du trotz aller Bemühungen nicht an deinem Wunschort landest, gibt es noch eine weitere Option: Tauschbörsen. Dort kannst du mit anderen Referendar*innen Kontakt aufnehmen und deinen Platz gegen einen anderen tauschen.
Gibt es irgend eine Beschwerdestelle bezüglich der Zuweisung? Ich finde es ist ein Unding, dass wenn man 4 Wunschstandorte angibt, dass man trotzdem ganz wo anders hin kommt. Bei 4 Wunsch Orten sollte doch irgendwas zu finden sein.
Hallo Toupsy,
vielen Dank für deine Nachricht. Deinen Ärger kann ich gut nachvollziehen.
Da man sich generell auf das gesamte Bundesland bewirbt, kann das in Ausnahmefällen tatsächlich passieren. Ich würde dir empfehlen, dich an die zuständige Stelle zu wenden und darzulegen, dass du aus persönlichen Gründen (und hier würde ich alles aufführen, was möglich ist (familiär, Unterstützung bei der Pflege der Großeltern, Beziehung, Tätigkeit in Vereinen, Ehrenamt, kein Auto...) bitte dringend in Ortsnähe bleiben müsstest. Vielleicht ist ja doch etwas möglich...
Ich drücke dir die Daumen und wünsche dir viel Erfolg für den Vorbereitungsdienst.
Dr. D.
Ich würde auch gerne wissen, ob es eine Beschwerdestelle gibt.
Hallo Sarah,
die gibt es so leider nicht. Schau dir gerne auch unsere Antwort auf den Kommentar über dir an.
Viele Grüße und weiterhin viel Erfolg!
Kann ich als Nicht-Student der Wirtschaftswissenschaften mein Ref an einer BBS machen? Mein Wunsch ist es nämlich als Quereinsteiger an einer BBS zu arbeiten, da dort meine Fächerkombination durch Lehrkräftemangel sehr gefragt ist.
Hallo Pascal,
bitte entschuldige unsere späte Rückmeldung. :-)
Aufgrund der Länderhoheit und den unterschiedlichen Sondermaßnahmen ist nur eine generelle Antwort möglich: Es gibt tatsächlich verschiedene Wege, um als Quereinsteiger an einer berufsbildenden Schule (BBS) zu arbeiten, auch wenn du kein klassisches Lehramtsstudium in Wirtschaftswissenschaften absolviert hast.
Möglichkeiten für den Quereinstieg an einer BBS könnten sein:
Für eine konkrete Aussage müsstest du dich im entsprechenden Bundesland über deine Möglichkeiten informieren.
Ich würde gerne wissen, wieviel Stunden ich pro Woche meine Oma pflegen muss, damit mir die Sozialstunden angerechnet werden
Hallo Anna,
bitte entschuldige die verspätete Antwort. :-)
Das hängt von den Regelungen in deinem Bundesland und der jeweiligen Institution ab, die die Sozialstunden anerkennen soll.
Hier sind ein paar Punkte, die du prüfen solltest:
Im Falle einer Anrechnung für dein Lehramtsstudium entscheidet die zuständige Institution. Am besten fragst du direkt bei der zuständigen Behörde oder Institution nach, um die genauen Bedingungen zu erfahren.
Kann ich, wenn ich für die Sek 2 studiere, auch an einer Schule mein Ref machen, wo es zu dem Zeitpunkt nur eine 11. Klassenstufe gibt und noch keine 12.? (Schule ist im Aufbau und hat dann noch keine vollständige sek 2)
Hallo Lisa,
Aufgrund der Länderhoheit und den unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Ländern, müsstest du dich für eine konkrete Antwortet direkt an die zuständige Stelle (z. B. beim Landesprüfungsamt oder im Studienseminar) wenden. Vorab aber einige Punkte, die in diesem Kontext von Bedeutung sind: