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Mehr Geld für Referendar*innen?! Von Freiheit, Geld und Sicherheit

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(C) alfexe/ Getty Images - canva lizenz

Viele kennen das Problem: Das Studium ist eine herausfordernde, aufregende Zeit, die einem viele Herausforderungen, aber auch Möglichkeiten eröffnet. Ein Faktor hält Studierende jedoch regelmäßig davon ab, diese in vollem Umfang zu nutzen: das Geld. Studierendenjobs sind häufig nicht gut bezahlt und wenn man das Studium in einer überschaubaren Zeit abschließen möchte, hat man nicht gerade Unmengen Zeit.

Der pädagogische Vorbereitungsdienst: Ein Vollzeitjob mit Halbtagsbezahlung

Wie schön ist es doch, wenn man das Lehramtsstudium dann endlich fertig hat und das Referendariat antreten kann. Allerdings sieht hier der Verdienst mit – je nach Bundesland – etwa 1500€ nicht gerade üppig aus. Das ist in gewisser Weise nachvollziehbar, ist das Referendariat, doch etwa zur Hälfte durch Seminare gestaltet, an denen man etwas wertvolles bekommt: Bildung in der Didaktik der eigenen Fächer. Dass man dafür nicht auch noch bezahlt wird, ist verständlich. Die eigene Unterrichtspraxis, die vergütet wird, beschränkt sich zumeist auf bis zu 12 Unterrichtsstunden in der Woche. Trotzdem ist der Vorbereitungsdienst ein Vollzeitjob. Es ist nämlich nicht so, als müsse man für die Seminare nichts leisten. Seminarbeiträge, Facharbeiten, Hospitationen und natürlich der Regelunterricht wollen vorbereitet werden. Dazu kommen noch schulinterne Verpflichtungen wie Konferenzen, Elterngespräche, Korrekturen etc. Der Vorbereitungsdienst ist eine Zeit, die einen oft über die 40-Stunden-Woche hinaus in Anspruch nimmt. So betrachtet scheint die Vergütung nicht angemessen.

Die Studienreferendarszulage in Sachsen – und ihre Bedingungen

In Sachsen soll sich das jetzt ändern. Seit dem 1. August 2019 können Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst eine Zulage von bis zu 70% (!) des Grundgehalts in Anspruch nehmen. Das sind etwa tausend Euro. "Toll!", könnte man sagen. "Endlich wird mal etwas in die Bildung investiert!". "Unfair!", sagen die Referendar*innen aus anderen Bundesländern.

An die Zulage sind zwei Bedingungen geknüpft:

Zunächst muss der Vorbereitungsdienst in einer Bedarfsregion absolviert werden, also einer Region, in der besondere Not am Mann ist. Außerdem verpflichten sich die Referendar*innen nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung für fünf Jahre an einer öffentlichen oder freien Schule im ländlichen Raum in Sachsen zu arbeiten. Das Angebot ist also besonders lukrativ, wenn man das ohnehin möchte. Alle anderen stehen vor einer entscheidenden Frage.

Freiheit oder Sicherheit?

Nüchtern betrachtet wirkt die geplante Regelung wie ein Tauschhandel von Freiheit und Sicherheit. Entscheidet man sich für die Zulage, verdient man nicht nur signifikant mehr als andere Referendar*innen und genießt damit alle Vorzüge, die ein höheres Einkommen mit sich bringt. Die Notlage der ländlichen Schulen bescheren bereitwilligen Lehrkräften einen sicheren Arbeitsplatz in der Folgezeit – und wenn man sich dort bewehrt, ist die Verbeamtung wahrscheinlich nicht mehr weit. Die Kehrseite der Medaille ist, dass man sich über Jahre hinweg verpflichtet, an einer solchen Schule zu arbeiten. Das muss nichts Schlechtes sein, birgt jedoch Nachteile. Was wenn einem die Schule, der man zugewiesen wird, nicht zusagt, man mit den Kolleg*innen, den Schüler*innen, den Arbeitsstrukturen etc. nicht zurecht kommt? Dass an ländlichen Schulen Lehrkräfte fehlen, hat oft seine Gründe, auch wenn diese nicht unbedingt bei der Schule selbst, sondern z.B. in Fragen finanzieller Förderung o.Ä. liegen. Die Arbeit im ländlichen Raum bedeutet zudem nicht selten auch, dass der eigene (private) Lebensmittelpunkt sich entsprechend verlagern muss.

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