Obacht aber, gerade für euch Junglehrer*innen und Referendar*innen, die ihr jeden Tag noch viel dazulernt: Achtet bei euren Materialien unbedingt auf Urheberrecht und Datenschutz. Beim Kopieren von Schulbüchern und dem Veröffentlichen von Arbeitsblättern gibt es rechtliche Rahmenbedingen, deren Verletzung im schlimmsten Fall zu einem Disziplinarverfahren führen kann.
Lehrkräften ist es z. B. nicht ohne Weiteres gestattet, ein ganzes Schulbuch einzuscannen und hochzuladen. Dies ist im urheberrechtlichen Sinne eine Vervielfältigung. Du darfst als Lehrer*in zwar vervielfältigen, aber pro Jahr und pro Klasse nur maximal 20 Seiten, bzw. 15 Prozent des gesamten Werkes. Außerdem dürfen die Kopien ausschließlich für den Unterricht genutzt werden. Überdies brauchst du immer eine Quellenangabe, sofern es sich um fremdes Material handelt. Werke, die bis sechs Seiten umfassen, kannst du jedoch in der Gesamtheit vervielfältigen.
Auch in Sachen Datenschutz musst du unbedingt sicherstellen, dass Unbefugte keinen Zugriff auf personenbezogene Daten innerhalb deiner digitalen Lernräume haben. Ein sicheres Passwort und am besten zwei Geräte, eines fürs Private, eines für die Lehrtätigkeit, sind hier zu empfehlen.
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Übermittle Daten ...
Das dauert nur einen kurzen Augenblick! :)
Fantastisch!
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