Im Mittelpunkt der Zeugniskonferenz stehen Besonderheiten in den Leistungen einzelner Schüler*innen. Das können sowohl positive als auch negative Auffälligkeiten sein. Es geht hingegen nicht um die Noten der Schüler*innen für einzelne Fächer. Diese Noten werden bereits im Voraus von den Fachlehrkräften festgelegt und einige Tage vor der Zeugniskonferenz an die Klassenleitung übermittelt.
Ein großes Thema ist der Umgang mit Schüler*innen, die versetzungsgefährdet sind. Die Konferenz wird genutzt, um zu überlegen, wie diese Schüler*innen gefördert werden können. Im ersten Schuljahr kann beschlossen werden, eine Versetzungswarnung auszusprechen. Am Ende des Schuljahres wird letztlich über die Versetzung entschieden.
Wenn Schüler*innen zwischen zwei Noten stehen, berät das Gremium darüber. Ebenso kann die Klassenleitung auf Unstimmigkeiten in einzelnen Zeugnissen hinweisen, die gemeinsam in der Runde behoben werden.
In einigen Bundesländern wird die Zeugniskonferenz auch genutzt, um die Kopfnoten festzulegen. Die Klassenleitung hat hier im Zweifelsfall die Möglichkeit, sich Feedback von den anderen Lehrkräften einzuholen.
Bei besonders leistungsstarken Schüler*innen können die Lehrkräfte entscheiden, ob eine Klasse übersprungen wird.
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In der Zeugniskonferenz kann auch darüber entschieden werden, was in den Zeugnisbemerkungen stehen soll. Meist gibt es jedoch bereits Vorschläge der Klassenleitung, die lediglich bei abweichenden Meinungen nochmal besprochen werden.
Die Klassenleitung hat außerdem die Gelegenheit, die Lehrkräfte über besondere Umstände von Schüler*innen, wie beispielsweise hinsichtlich Erkrankungen oder des Elternhauses, zu informieren. Zum einen können darauf aufbauend Beschlüsse gefasst werden, wie mit diesen Schüler*innen umgegangen werden soll. Zum anderen können die Informationen dabei helfen, die eigene Notengebung zu reflektieren oder Notensprünge nachzuvollziehen.