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Gesetzlich vorgeschriebene Pflegepflicht­versicherung

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Deine Ausbildung startet – was erwartet Dich?

Als Polizeianwärter/in musst Du innerhalb von 2 Monaten nach Diensteintritt eine Pflegepflicht­versicherung nachweisen. Die Prämie hierfür kannst Du gleich eigenständig berechnen.

Zudem empfehlen wir Dir dringend eine Anwartschafts­versicherung, um nach dem Ende der freien Heilfürsorge ohne Gesundheitsprüfung in eine beihilfekonforme Restkostenversicherung wechseln zu können. Diese kostet Dich lediglich 1 € pro Monat. Als DPolG Mitglied bekommst Du auf Antrag nach Ende der Ausbildung die gezahlten Beiträge für diese Anwartschaft zurück.

Sonderkonditionen für Dienstanfänger

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Jahrgang

1984

Pflegepflichtversicherung

+

1,00 €

Sicherung Gesundheitszustand ("AWFH")

=

monatlich

Gesetzlich vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung

Anwartschaftsversicherung "AWFH" – ermöglicht einen späteren Wechsel in die beihilfekonformen Krankenversicherungstarife der DBV

Als DPolG Mitglied bekommst Du auf Antrag nach Ende der Ausbildung die gezahlten Beiträge für diese Anwartschaft zurück

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Gesetzlich vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung

Anwartschaftsversicherung "AWFH" – ermöglicht einen späteren Wechsel in die beihilfekonformen Krankenversicherungstarife der DBV

Als DPolG Mitglied bekommst Du auf Antrag nach Ende der Ausbildung die gezahlten Beiträge für diese Anwartschaft zurück

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