Der Vorbereitungsdienst in Teilzeit
Der Vorbereitungsdienst ist eine sehr intensive und fordernde Zeit. Beginnt man ihn während der Schwangerschaft oder mit einem oder mehreren Kindern, wirkt es schier unmöglich. Um für etwas Entlastung zu sorgen, haben die meisten Bundesländer den Vorbereitungsdienst in Teilzeit eingeführt.
Wie ist der Vorbereitungsdienst in Teilzeit geregelt?
Während die Durchführung eines Studiums auch mit Kind möglich ist, wurde lange gefordert, dass die Grundsätze zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst gelten müssen. Heute ist der Vorbereitungsdienst in Teilzeit in nahezu allen Bundesländern möglich. Natürlich nach unterschiedlichen Modellen.
Klicke in der folgenden Deutschlandkarte auf dein Bundesland, um Informationen zu den Möglichkeiten der Teilzeit in den einzelnen Bundesländern zu erhalten.
Was heißt es genau, dass der Anspruch auf Fortzahlung der Anwärter*innenbezüge nicht mehr besteht?
„Der Anspruch auf Fortzahlung der Anwärter*innenbezüge besteht nicht mehr“, bedeutet,
dass man die Bezüge, die man während der Durchführung des Vorbereitungsdienstes erhält,
während der Elternzeit (Nicht-Aktivität im Vorbereitungsdienst) nicht bekommt. Wenn man
den Vorbereitungsdienst dann wieder aufnimmt, werden die Bezüge auch wieder ausbezahlt.