Aufstiegsmöglichkeiten für Lehrkräfte

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Letztes Update:  26.02.2025

Da im Schuldienst in Deutschland keine Regelbeförderung stattfindet, liegt der Fokus im Zuge der Frage nach den Aufstiegsmöglichkeiten als Lehrer*in auf den sogenannten Beförderungsstellen, die je nach Schultyp variieren und auch von der Größe der Schule abhängig sind.

Aufstiegsmöglichkeiten für Lehrer*innen

Vorab

Generell haben Lehrkräfte in Deutschland verschiedene Möglichkeiten, im Laufe ihrer Karriere beruflich aufzusteigen. Diese Aufstiegsmöglichkeiten hängen von der jeweiligen Schulform, dem Bundesland und den individuellen Qualifikationen ab. Grundsätzlich lassen sich folgende Bereiche unterscheiden:

1. Beförderung innerhalb der Schule

Funktionsstellen

Es handelt sich hierbei um Aufgaben, die entweder direkt zu den Aufgaben der Schulleitung gehören oder die zur Unterstützung der Schulleitung dienen. Die Schulaufsicht überprüft auf Angemessenheit und Zweckmäßigkeit. Daraus werden dann nach dem Stellenplan der einzelnen Schule Funktionsstellen ausgeschrieben. Das sind im gymnasialen Bereich normalerweise Studiendirektoren-stellen für folgende Bereiche:

  • Koordination von Fachbereichen und Fächern,
  • Koordination der Erprobungsstufe,
  • Koordination der Mittelstufe,
  • Koordination der Oberstufe,
  • Koordination besonderer Arbeitsbereiche,
  • Koordination im Organisations- und Verwaltungsbereich.

Didaktische oder pädagogische Koordination

  • Da in den Schulen viele Aufgabenbereiche zu koordinieren sind, wurden Stellen für Koordinatorinnen und Koordinatoren geschaffen, die zum Teil auch mit einem Beförderungsamt verbunden sind und damit als Aufstiegsmöglichkeit für eine Lehrkraft gelten. Hierzu zählen u.a.:
  • Fachbereichs- oder Fächerkoordination,
  • Planung und Durchführung der Berufswahlorientierung,
  • Organisation und Koordination von Schwerpunkten im Schulprogramm,
  • Mitarbeit bei der Erstellung von Stundenplänen oder Vertretungsplänen,
  • Beschaffung und Verwaltung von Lernmitteln

Abteilungsleiterstellen

An größeren Schulsystemen gibt es eine weitere Aufstiegsmöglichkeit für dich als Lehrkraft: Hier werden Abteilungen gebildet, die von Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleitern geführt werden. Im Gegensatz zu den Koordinatorinnen und Koordinatoren gehören sie zur erweiterten Schulleitung, denn sie verwalten eigenständig ihre Abteilung und leiten auch die Konferenzen dieser Abteilungen.

2. Aufstieg in die Schulleitung

  • Stellvertretende Schulleitung: Lehrkräfte können zunächst die Position der stellvertretenden Schulleitung übernehmen, die organisatorische und administrative Aufgaben umfasst.
  • Schulleitung: Eine Bewerbung auf die Position der Schulleitung stellt einen bedeutenden Karriereschritt dar. Hier stehen Führungsaufgaben im Mittelpunkt, etwa die Leitung des Kollegiums, die Entwicklung der Schule und die Zusammenarbeit mit den Behörden und natürlich den Eltern.

3. Tätigkeiten in der Schulverwaltung

  • Schulaufsicht: Lehrkräfte können in die Schulaufsicht wechseln, wo sie übergeordnete Aufgaben übernehmen, wie die Beratung von Schulen, Qualitätsmanagement oder die Aufsicht über die Einhaltung von Bildungsstandards. Dies ist auch im Rahmen einer Abordnung auf Zeit möglich.
  • Bildungsministerien und Behörden: Erfahrene Lehrkräfte können auch Positionen in Ministerien oder Bildungsverwaltungen übernehmen, beispielsweise in der Entwicklung von Lehrplänen oder der Umsetzung von Bildungspolitik. Dies ist auch im Rahmen einer Abordnung auf Zeit möglich.

4. Tätigkeiten in der Aus-, Fort- und Weiterbildung

  • Lehrbeauftragte: In der Regel kann man als Lehrbeauftragte an der Universität im Rahmen einer Nebentätigkeit lehren.
  • Ausbildungsbeauftragte/Ausbilderinnen/Ausbilder: An Studienseminaren kann man als Ausbildungsbeauftragte im Rahmen einer Abordnung tätig werden. Oftmals ermöglicht diese Abordnung dann auch eine Einstellung als Ausbilderin/Ausbilder.
  • Fortbildnerinnen/Fortbildner oder Beraterinnen/Berater: Lehrkräfte können in die Lehrkräftefortbildung wechseln und Kolleginnen/Kollegen bei der Weiterentwicklung ihrer Kompetenzen unterstützen.
  • Dozentinnen/Dozenten an Hochschulen: Lehrkräfte mit entsprechender Qualifikation können an Universitäten oder Studienseminaren angehende Lehrkräfte

5. Spezialisierung und Zusatzqualifikationen

  • Sonderpädagogik oder Inklusion: Lehrkräfte können sich durch Weiterbildungen auf bestimmte Bereiche spezialisieren, z. B. auf die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnissen.
  • Schulentwicklungsberatung oder Schulpsychologie: Mit entsprechenden Zusatzqualifikationen sind auch Übergänge in diese Beratungsfelder möglich.

6. Wissenschaftliche Karriere / Auslandsschuldienst

  • Promotion und Forschung: Lehrkräfte, die Interesse an wissenschaftlicher Arbeit haben, können promovieren und eine akademische Laufbahn einschlagen, z. B. als Professorin/Professor in der Lehrkräftebildung. Ein Baustein hierbei kann die o.g. Tätigkeit als Lehrbeauftragte sein.
  • Beförderungsstellen im Auslandsschuldienst: Wenn du flexibel bist und im Ausland unterrichten möchtest, gibt es dort außerordentlich lukrative Beförderungs-möglichkeiten für dich. Wenn du dich diesbezüglich näher informieren möchtest, solltest du einen Blick auf die Webseite der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen werfen. Sie enthält alles Wissenswerte und listet jedes Jahr Hunderte von Stellen für Lehrkräfte und Schulleitungen auf. Weitere relevante Informationen findest du beim Pädagogischen Austauschdienst und beim Deutschen Akademischen Austauschdienst.

Was bedeutet eine Beförderung für die Besoldung?

An der Schule selbst haben Grundschullehrkräfte in der Regel nur die Möglichkeit in der Gehaltsstufe aufzusteigen, wenn sie in die Schulleitung gehen. In den anderen Schulformen besteht die Möglichkeit eine Beförderungsstelle zu erhalten. Diese werden offiziell ausgeschrieben, so dass sich prinzipiell jeder darauf bewerben kann. Bei der Auswahl spielen neben den üblichen Bewerbungsunterlagen, auch der aktuelle Würdigungsbericht (mit Punkten/Note) sowie die aktuelle Besoldungsstufe eine Rolle. Wenn sich zwei gleichwertige Kandidatinnen oder Kandidaten auf eine A 15 Stelle bewerben, hat die Person, die bereits A 14 hat, der Person gegenüber, die lediglich eine A 13 hat, einen deutlichen Vorteil. Mitunter kann auch das Geschlecht oder eine vorliegende Schwerbehinderung zu einem Vorteil führen. Im Falle einer „ungerecht“ empfundenen Auswahl besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer Konkurrentenklage Rechtsmittel einzulegen.

Wichtig: In der Regel muss man sich mindestens ein Jahr in der neuen Funktion bewähren, bevor man das höhere Gehalt erhält.

Fazit

Die Karrierewege für Lehrkräfte in Deutschland sind vielfältig und bieten sowohl innerhalb als auch außerhalb des Unterrichts Entwicklungsmöglichkeiten. Der berufliche Aufstieg erfordert oft Eigeninitiative, Engagement und gegebenenfalls zusätzliche Qualifikationen, bietet jedoch Chancen, Verantwortung zu übernehmen und die Bildungslandschaft aktiv mitzugestalten.

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