Bereits ein Jahr nach deiner planmäßigen Anstellung als Lehrer*in kannst du dich an einer Grund- oder Hauptschule auf eine Konrektorenstelle bewerben, nach i. a. vier Jahren sogar auf eine Rektorenstelle. Bei dieser Aufstiegsmöglichkeit gilt es zunächst einmal zwei Hürden zu nehmen:
Wer ein Schulleitungsamt anstrebt, muss an einer Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen und besondere Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen. Im § 61 SchG werden dazu „insbesondere Fähigkeiten zur Führung, Organisation und Weiterentwicklung einer Schule und zur pädagogischen Beurteilung von Unterricht und Erziehung, Team- und Konfliktfähigkeit sowie die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit schulischen und außerschulischen Einrichtungen" genannt. Wer also an dieser staatlichen Schulleitungsqualifizierung oder an einer gleichwertigen amtlichen Fortbildung teilgenommen hat, wird zum Eignungsfeststellungsverfahren zugelassen. Dieses dauert zwei Tage, wobei die Kandidaten von sieben Beobachterinnen und Beobachtern in verschiedenen Trainingssituationen beurteilt werden, die vom Landeszentrum Schulmanagement ausgearbeitet wurden, folgende Übungen müssen dabei durchlaufen werden:
- Beratungsgespräch,
- Beurteilungsgespräch,
- Fallstudie,
- Gruppendiskussion,
- Interview,
- Konfliktgespräch,
- Postkorb,
- Präsentation.
Wer das Eignungsfeststellungsverfahren erfolgreich durchlaufen hat und sich konkret um eine Schulleitungsstelle bewirbt, wird anschließend von der Schulaufsicht dienstlich beurteilt. Nähere Informationen findest du auf der Webseite des Schulministeriums im Abschnitt Schulleitung.
Weiterhin ist das Verfahren zur Bestellung von Schulleiterinnen und Schulleitern geändert worden. Seit dem 01.08.2016 ist das Wahlrecht der Schulkonferenz und das Vetorecht des Schulträgers aufgehoben worden. Die Ministerien veröffentlichen auf ihren Webseiten laufend die jährlichen Termine für die Eignungsfeststellungsverfahren.