Förderschullehramt

Lesezeit:  14 Minuten
Letztes Update:  19.06.2023

Nachdem du das Förderschullehramt studiert hast, erwarten dich nach dem Abschluss vielfältige Möglichkeiten. Je nach Bundesland bist du Sonder- bzw. Förderschullehrer*in und wählst unter verschiedenen förderpädagogischen Fachrichtungen. Du unterrichtest dann z. B. geistig- oder lernbehinderte Schülerinnen und Schüler.

Lehramt an Förderschulen

Gute berufliche Perspektiven erwarten dich, solltest du Lehramt an Förderschulen studieren (wollen)

Es gibt noch weitere Fachrichtungen wie Sprachheilpädagogik oder Gehörlosen- bzw. Blindenpädagogik. Die Aufgaben dieses Lehramtsberufes sollten nicht unterschätzt werden, denn es sind zudem Schulfächer zu studieren. An den Förderschulen unterrichtest du in der Regel in festen Klassen und damit alle Fächer im Sekundar- und Primarbereich. Im Zuge der Inklusion werden insbesondere Absolventen des Studiengangs Förderschullehramt in vielen Regionen Deutschlands gesucht.

Da die Inklusion heute mehr und mehr Raum gewinnt, kannst du nicht nur in einer Förderschule tätig sein, sondern auch als Begleiterinnen und Begleiter im gemeinsamen Unterricht in der Regelschule. Hier förderst und unterstützt du einige Stunden am Tag oder in der Woche individuelles Arbeiten mit den Integrationskindern und deren Lehrkräften.

Auch in Wohnheimen und Tagesstätten für Menschen mit Behinderungen könntest du tätig sein.

Voraussetzungen und Studienstrukturen für das Lehramt an Förderschulen

Das Studium Förderschullehramt ist an deutschen Universitäten grundsätzlich zulassungsbeschränkt.

Die Regelstudienzeit in den meisten Bachelor-Studiengängen liegt bei 6 Semestern. Meistens werden auch noch Master-Studiengänge der Sonderpädagogik mit einer Dauer von 4 Semestern angeboten. Sonderpädagogik kann in allen größeren Universitäts-Städten in Deutschland studiert werden.

Die Studienstrukturen, auch die Kombination der Fächer und Fachrichtungen, sind je nach Bundesland unterschiedlich frei oder festgelegt. Einige Universitäten bieten sogar eine Kombination von Gymnasial- oder Berufskolleglehramt mit einer förderpädagogischen Fachrichtung an.

Weitergehende Informationen erhaltet ihr u. a. hier:

Detaillierte Regelungen zum Lehramt Förderschule findet ihr konkret in den Internetpräsenzen der Hochschulen sowie für euer Bundesland in unserem Bundesland-Guide.

Grundsätzlich sollte aber eine Voraussetzung für das Studium auf Förderschullehramt sein, dass du gerne mit Menschen arbeiten möchtest. Daher empfiehlt es sich bereits vor dem Beginn des Studiums ein Praktikum oder ein freiwilliges soziales Jahr an einer Förderschule zu absolvieren. Danach kannst du mit größerer Sicherheit bestätigen, ob die Arbeit als Förderschullehrer*in das richtige für dich ist oder nicht. Zusätzlich kannst du dir ein freiwilliges soziales Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst auch bei möglichen Wartesemestern anrechnen lassen.

Lehrermobilität

Solltet ihr beabsichtigen, für eure Lehrtätigkeit an der Förderschule das Bundesland zu wechseln, gibt es einiges zu berücksichtigen. Näheres erfahrt ihr unter unserer Rubrik Lehrermobilität.

Die Einstellungschancen im Förderschullehramt

Die Einstellungschancen hängen sowohl in Bezug auf den Eintritt in das Referendariat als auch auf die Einstellung in den Schuldienst von den individuellen Voraussetzungen, der Bewerberlage und dem jeweiligen Bedarf ab. Dieser unterliegt regional, aber auch bezüglich der Unterrichtsfächer und der Lehrämter oft starken Schwankungen, sodass verbindliche Aussagen generell nur von der zuständigen Stelle nach Vorlage der entsprechenden Unterlagen erteilt werden können. Wie die Chancen in den nächsten Jahren generell stehen, eine Referendariats- oder Lehrerstelle nach Abschluss des Studiums Förderschullehramt zu erhalten, kannst du im Beschluss der Kultusministerkonferenz nachlesen.

Allgemein werden Lehrer*innen an Förderschulen in der Regel tariflich ähnlich wie Gymnasiallehrer*innen eingestuft. Hierbei liegt das Bruttogehalt als Beamte*r niedriger als bei angestellter Beschäftigung. Das liegt vor allem daran, dass Beamte in der Regel geringer Sozialabgaben haben. Zudem gibt es noch Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern.

Das Einstiegsgehalt nach einem Master-Abschluss beträgt ca. 35.000€. Nach 5 Arbeitsjahren steigt das Jahresgehalt dann auf ca. 45.000€ und im Laufe der Jahre kann das Gehalt auf über 50.000€ steigen.

Im Vergleich zwischen den Lehrer*innen stellt man leider allgemein fasst das Pädagogen in der Regel schlechter bezahlt sind. Falls speziell die Qualifikation als Förderschullehrer*in gesucht wird kann man aber durchaus über den Gehältern von Pädagogen bzw. Pädagoginnen liegen.

Studienformen von Förderschullehramt

Das Studium auf Förderschullehramt ist ein klassisches Vollzeit-Präsenzstudium. Zunächst studiert man Vollzeit an einer Hochschule mit täglichen Vorlesungen, Übungen und Tutorien je nach Studienfach. Dazu gehören auch regelmäßige Prüfungen am Ende des Semesters. Der Zeitaufwand liegt dabei bei ca. 40 Stunden pro Woche, wobei der Aufwand manchmal mehr und manchmal weniger ist, je nach Phase des Semesters. Darüber hinaus gibt es aber auch ein paar wenige Studienangebote in Teilzeit. Hier ist das Studium so organisiert, dass über eine längere Studienzeit aber reduziertem Zeitaufwand pro Woche das Studium mit Abschluss absolviert werden kann.

Kosten eines Studiums auf Förderschullehramt

Wie bei den meisten anderen Studiengängen ist auch im Studium auf Förderschullehramt eine finanzielle Grundlage für Unterkunft, Lebensmittel, Kleidung, Fahrtkosten, Internet sowie Arbeitsmaterialien notwendig. Die Unterschiede schwanken stark von Stadt zu Stadt. Je nach Studienort und Sparsamkeit liegen die monatlichen Ausgaben zwischen 600€ bist 1500€. Der Durchschnitt der monatlichen Kosten liegt bei ca. 900€. Hier liegen die Städte München, Frankfurt, Hamburg, Köln und Berlin oft über dem Durchschnitt. In den kleineren Städten sind die monatlichen Kosten meist günstiger.

Grundsätzlich ist jedoch an allen Universitäten der halbjährliche Semesterbeitrag zu bezahlen. Mit dem Studentenstatus hast du aber auch einige Sparmöglichkeiten, zum Beispiel in der Mensa oder beim öffentlichen Nahverkehr. Auch sollte berücksichtigt werden, dass ggf. zusätzlich Kosten für eine Krankenversicherung bezahlt werden müssen, falls eine Familienversicherung über die Eltern nicht mehr gegeben ist. Weiterhin fallen aber in der Regel keine zusätzlichen Studiengebühren an.

Zwar ist es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gesetzlich geregelt, dass es die Aufgabe der Eltern ist, den Kindern eine angemessene Berufsausbildung zu ermöglichen. Dafür unterstützt der Staat deine Eltern unter anderem mit dem Kindergeld, das in Sonderfällen auch direkt an dich ausgezahlt werden kann. In der Praxis ist es jedoch für Eltern nicht immer möglich den vollen Umfang der Kosten während eines Studiums zu tragen. Hier kommt das BAföG ins Spiel. Dieses soll einen Teil des Unterhalts für dich übernehmen, falls deine Eltern – aus gesetzlicher Sicht – ein zu geringes Einkommen haben, um ausreichen Unterhalt für ein Studium zu leisten. Das BAföG ist Sozialleistung, von der meist am Ende des Studiums 50% zurückzuzahlen sind. Die maximale Rückzahlung ist aktuell auf ca. 10.000€ begrenz.

Wenn du bei der Finanzierung deines Studiums viel Wert auf die eigene Selbständigkeit legst, oder du dir zusätzlich etwas dazuverdienen möchtest, hast du als Student auch zahlreiche Möglichkeiten als Mini-Jobber*in oder Werkstudent*in.

Hinweis: Erst wenn dein monatlicher Verdienst im Durchschnitt über 450€ pro Monat liegt, wird dein Einkommen mit dem BAföG verrechnet.

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