Wie bei den meisten anderen Studiengängen ist auch im Studium auf Förderschullehramt eine finanzielle Grundlage für Unterkunft, Lebensmittel, Kleidung, Fahrtkosten, Internet sowie Arbeitsmaterialien notwendig. Die Unterschiede schwanken stark von Stadt zu Stadt. Je nach Studienort und Sparsamkeit liegen die monatlichen Ausgaben zwischen 600€ bist 1500€. Der Durchschnitt der monatlichen Kosten liegt bei ca. 900€. Hier liegen die Städte München, Frankfurt, Hamburg, Köln und Berlin oft über dem Durchschnitt. In den kleineren Städten sind die monatlichen Kosten meist günstiger.
Grundsätzlich ist jedoch an allen Universitäten der halbjährliche Semesterbeitrag zu bezahlen. Mit dem Studentenstatus hast du aber auch einige Sparmöglichkeiten, zum Beispiel in der Mensa oder beim öffentlichen Nahverkehr. Auch sollte berücksichtigt werden, dass ggf. zusätzlich Kosten für eine Krankenversicherung bezahlt werden müssen, falls eine Familienversicherung über die Eltern nicht mehr gegeben ist. Weiterhin fallen aber in der Regel keine zusätzlichen Studiengebühren an.
Zwar ist es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gesetzlich geregelt, dass es die Aufgabe der Eltern ist, den Kindern eine angemessene Berufsausbildung zu ermöglichen. Dafür unterstützt der Staat deine Eltern unter anderem mit dem Kindergeld, das in Sonderfällen auch direkt an dich ausgezahlt werden kann. In der Praxis ist es jedoch für Eltern nicht immer möglich den vollen Umfang der Kosten während eines Studiums zu tragen. Hier kommt das BAföG ins Spiel. Dieses soll einen Teil des Unterhalts für dich übernehmen, falls deine Eltern – aus gesetzlicher Sicht – ein zu geringes Einkommen haben, um ausreichen Unterhalt für ein Studium zu leisten. Das BAföG ist Sozialleistung, von der meist am Ende des Studiums 50% zurückzuzahlen sind. Die maximale Rückzahlung ist aktuell auf ca. 10.000€ begrenz.
Wenn du bei der Finanzierung deines Studiums viel Wert auf die eigene Selbständigkeit legst, oder du dir zusätzlich etwas dazuverdienen möchtest, hast du als Student auch zahlreiche Möglichkeiten als Mini-Jobber*in oder Werkstudent*in.
Hinweis: Erst wenn dein monatlicher Verdienst im Durchschnitt über 450€ pro Monat liegt, wird dein Einkommen mit dem BAföG verrechnet.