Verbeamtung als Lehrer*in

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Letztes Update:  19.06.2023

Nach dem Referendariat stellt sich oft die Frage, ob man als Lehrer*in von der Verbeamtung profitiert. Leider kann diese Frage nicht pauschal beantwortet werden. In der Regel können Lehrkräfte aller Schularten verbeamtet werden. Jedoch gibt es auch immer mehr Ausnahmen und Voraussetzungen, die für den Erhalt des Beamtenstatus erfüllt werden müssen. So kommt es dazu, dass Lehrkräfte, die an der gleichen Schule arbeiten, den gleichen Stress, Arbeitsaufwand und die gleiche Qualifikation haben, sich hinsichtlich ihrer Arbeitsverhältnisse unterscheiden, welches weitere entscheidende Unterschiede impliziert.

Verbeamtung von Lehrer*innen

Manche Lehrer*innen profitieren noch von der Verbeamtung

Denn verbeamtete Lehrer*innen weisen gegenüber ihren Kolleginnen und Kollegen, die im Angestelltenverhältnis arbeiten, neben einer besseren Bezahlung auch noch weitere Privilegien auf.

Darüber hinaus obliegt es den Bundesländern selbst, ob sie Lehrkräfte verbeamten oder nicht. Dementsprechend werden in einigen Bundesländern aktuell keine neuen Verbeamtungen für Lehrer*innen ausgesprochen.

Die Vorzüge einer Lehrer-Verbeamtung

Der Beamtenstatus ist nicht nur mit einem höheren Gehalt verbunden, sondern geht auch mit folgenden Vorteilen einher:

  • Kündigungsschutz,
  • weitere Bezahlung bei Arbeitsunfähigkeit (bspw. durch Erkrankungen),
  • Befreiung von Sozialabgaben,
  • Private Krankenversicherung,
  • Familienzuschlag bei Kindernachwuchs
  • Altersabsicherung

Das Recht der Länderhoheit

Welche Arbeitstätigkeit einen Beamtenstatus erhält, entscheidet das jeweilige Bundesland. Früher implizierte die Einstellung an einer Schule eine Verbeamtung für den/die Lehrer*in. Mittlerweile hat jedoch jedes Bundesland hinsichtlich der Planstellen seine eigenen Regelungen. Aufgrund der Haushaltskürzungen und Schuldenbremsen stellen einige Bundesländer zum Zwecke finanzieller Einsparungen vermehrt Lehrkräfte mit einem Angestelltenvertrag ein (v. a. im Norden und Osten Deutschlands). Dies führt jedoch dazu, dass junge Lehrkräfte vermehrt in andere Bundesländer abwandern.

Die gegenwärtig geltenden Verbeamtungsgrenzen sowie weitere hilfreiche Informationen zu den derzeitigen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kannst du auf folgender Seite nachlesen.

Weiterhin bietet das Schulministerium für die Lehrereinstellung ein ausführliches Internetportal mit allen Hinweisen, Terminen, Tipps, Rechtsvorschriften und Suchmaschine an.

Augen auf bei der Ausschreibung

Neben der Bewerbung über das landesweite Einstellungsverfahren über die Rangliste, kann man sich gezielt auf eine Planstelle an einer bestimmten Schule bewerben. Eine Planstelle beinhaltet die gewünschte Verbeamtung für Lehrer*innen, wenn man die Bewährungszeit und die Verbeamtungsprüfung erfolgreich bestanden hat. Hierzu gehört neben der fachlichen unter anderem auch die gesundheitliche Eignung. Wenn zurzeit keine Planstelle angeboten wird, kann zunächst eine Vertretungsstelle angenommen werden. Besonders bei geografischer Flexibilität ist die Wahrscheinlichkeit höher, eine solche Vertretungsstelle zu erhalten.

Die gesammelten Berufserfahrungen werden in einigen Bundesländern bei der Einstellungsnote angerechnet. Weiterhin können neue Kontakte geschlossen und verschiedene Schulen kennengelernt werden.

Allerdings ist eine solche Vertretungsstelle befristet und kann folglich die eigene Familien- und Zukunftsplanung erschweren.

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung

Neben den begrenzten Planstellen der einzelnen Bundesländer müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt werden, um die eigene Wahrscheinlichkeit für eine Verbeamtung als Lehrer*in zu erhöhen. Diese umfassen die folgenden Aspekte:

  • deutsche Staatsbürgerschaft oder Staatsbürger eines anderen Mitgliedslandes der EU,
  • pädagogische und fachliche Tauglichkeit,
  • charakterlichen Eigenschaften (Orientierung an der freiheitlichen demokratischen Grundordnung),
  • gesundheitliche Eignung,
  • "sauberes" Führungszeugnis,
  • entsprechendes Eintrittsalter bei Dienstbeginn.

Diesbezüglich gelten erneut die landeseigenen Regelungen, Rechte und Pflichten des künftigen Beamten. Sobald du weißt, in welchem Bundesland du als Lehrkraft tätig sein möchtest, empfehlen wir dir, dich bei den Kultusministerien oder Bezirksregierungen der einzelnen Bundesländer hinsichtlich der spezifischen Voraussetzungen zu erkundigen.

Da die gesundheitliche Eignung von besonderer Bedeutung ist und oftmals eine wesentliche Hürde darstellt, erfährst du im nächsten Abschnitt mehr darüber.

Gesundheitliche Eignung

Für den Staat sind verbeamtete Arbeitskräfte mit hohen finanziellen Ausgaben verbunden. Da jedoch versucht wird, möglichst viel Geld einzusparen, sollen nur Personen einen Beamtenstatus erhalten, deren Wahrscheinlichkeit für eine vorzeitige Pension möglichst gering ist. So sollen zusätzliche Kosten bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit vermieden werden.

Daher müssen sich alle Kandidaten und Kandidatinnen, die sich auf eine Planstelle bewerben, einer Untersuchung des Gesundheitsamts unterziehen. Bei der Gesundheitsprüfung dürfen keine gesundheitlichen Einschränkungen festgestellt werden, die die Wahrscheinlichkeit einer Dienstunfähigkeit erhöhen.

Je nach Bundesland und Gesundheitsamt liegen beispielsweise folgende Einschränkungen einer Verbeamtung im Wege:

Übergewicht
  • Orientiert sich am Body-Mass-Index (BMI; Gewicht in kg dividiert durch Körperlänge in m zum Quadrat: kg/m²)
  • Die genauen Grenzen sind in den einzelnen Bundesländern verschieden
  • In der Regel sollte er nicht über 25 liegen
Erkrankungen und Störungen der Psyche

Beispiele:

  • Depressionen
  • Borderline Syndrom
  • dissoziative Störungen
  • Psychosen
  • posttraumatische Belastungsstörungen
Erkrankungen der Wirbelsäule oder des Knochenapparates

Beispiele:

  • schwere Bandscheibenvorfälle
  • Morbus Bechterew
  • Skoliose
  • Chondrose

Verbeamtung auf Widerruf (BaW)

Bereits im Referendariat besteht die Möglichkeit, einen Beamtenstatus zu erhalten. Allerdings handelt es sich dabei um eine Lehrer-Verbeamtung auf Widerruf (BaW), da die berufliche Ausbildung noch nicht abgeschlossen ist. Man ist somit ein Beamtenanwärter.

Die gültigen Tarifverträge und das Berufsbildungsgesetz für Auszubildende im öffentlichen Dienst gelten für verbeamtete Referendare und Referendarinnen nicht. Lediglich das Jugendarbeitsschutzgesetz kann von Bedeutung sein, sofern noch keine Volljährigkeit vorliegt.

Auch diese Anwärterzeit ist mit einigen Vorteilen verbunden. Im Krankheitsfall unterstützt der Arbeitgeber durch Beihilfe oder Heilfürsorge. Dennoch sollte eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden, damit entstehende Kosten im Krankheitsfall abgesichert werden können.

Zum Ende der Verbeamtung auf Widerruf für Lehrer*innen muss eine schriftliche und mündliche Abschlussprüfung absolviert werden.

Verbeamtung auf Probe (BaP)

Sind alle der oben genannten Voraussetzungen erfüllt, erfolgt vor der Verbeamtung auf Lebenszeit (BaL) zunächst eine Verbeamtung auf Probe (BaP). Diese dauert als Lehrer*in in der Regel 2-3 Jahre.

Zum Abschluss der Probezeit verfasst die Schulleitung ein Gutachten über die individuellen Leistungen und das Arbeitsverhalten. Dieses basiert auf Unterrichtshospitationen der Schulleitung. In diesem Zuge kann zum Ende eine „Verbeamtungsstunde“ durchgeführt werden, die dem zuständigen Schulamt als Beurteilungsmöglichkeit dient.

Im Anschluss muss eine erneute Eignungsfeststellung durch einen Amtsarzt vollzogen sowie ein polizeiliches Führungszeugnis eingereicht werden.

Wenn alle Unterlagen eingereicht worden sind und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, wird die Vereidigung als Beamter auf Lebenszeit (BaL) vollzogen.

Weitere Vorteile
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