Das Lehramtsreferendariat

Lesezeit:  17 Minuten
Letztes Update:  30.04.2024

Nach einem erfolgreich abgeschlossenen Lehramtsstudium folgt bekanntlich das Referendariat bzw. der pädagogische Vorbereitungsdienst für das Lehramt an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen.

Lehramtsferendariat

Beim Lehramtsreferendariat wird Praxiserfahrung gesammelt!

Generell richtet sich der Vorbereitungsdienst nach Artikel 12 des Grundgesetzes und den üblichen beamtenrechtlichen Voraussetzungen. Bundesweit unterscheidet sich die zweite Phase der Lehrkräfteausbildung innerhalb Deutschlands sowohl strukturell als auch konzeptionell.

Genaue Informationen zur Struktur des Vorbereitungsdienstes findet man, genauso wie Angaben zur Art der Zugangsvoraussetzungen, der Dauer, der Einstellungstermine, der Ausbildungsphasen und -formate (Seminare, Module, Projekte usw.), zum Umfang des angeleiteten und eigenverantwortlichen Unterrichts, zu den Ausbildungsinhalten und Umfängen sowie zur Zweiten Staatsprüfung auf der jeweiligen Seite des Kultusministeriums bzw. der nachgeordneten zuständigen Behörde. Auch die entsprechenden Lehrkräftebildungsgesetze und -verordnungen bieten hierzu grundsätzliche und vertiefende Informationen.

Im Folgenden bieten dir wir einen ersten Überblick über wesentliche Aspekte des Vorbereitungsdienstes.

Aufbau und Ziele des Referendariats

Im Referendariat werden die im Studium erworbenen Kompetenzen in den Fachwissenschaften, Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften gezielt auf den praktischen Unterricht bezogen vertieft und erweitert. Dies befähigt angehende Lehrkräfte, ihre Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer individuellen Leistungsfähigkeit zu unterrichten, zu beraten, zu fördern und fordern.

Zudem erwerben sie praktische Erfahrungen und lernen, das eigene pädagogische Handeln kritisch zu hinterfragen und entsprechende Rückschlüsse für den eigenen Unterricht zu ziehen. Auch die die Elternarbeit und Mitgestaltung der Schulentwicklung gehören zu den Bereichen, die im Referendariat thematisiert werden.

Ablauf des Referendariats

Während du anfangs die Möglichkeit bekommst, in verschiedenen Klassen zu hospitieren und unterschiedliche Lehrkräfte kennenzulernen, übernimmst du zunehmend mehr Verantwortung. Zur Unterstützung steht dir eine Mentorin oder ein Mentor zur Seite, mit der/dem du dich zu unterschiedlichen Aspekten, wie Unterrichtsplanung, den Umgang mit Schülerinnen und Schülern und didaktischen Fragen beraten kannst. Neben der Ausbildung an der Schule, erhältst du an den sogenannten Studienseminaren zusätzlich weiterführenden theoretischen Input. Hier findet auch ein direkter Austausch mit deinen Kolleginnen und Kollegen sowie deinen Ausbilderinnen und Ausbildern statt, die dich auch im Unterricht besuchen, beraten und bewerten. Das Referendariat wird mit einer Staatsprüfung abgeschlossen. Das Bestehen dieser gilt als Voraussetzung für eine erfolgreiche Ausbildung und eine mögliche Verbeamtung.

Dauer des Referendariats

Generell beträgt die Dauer des Referendariats in den einzelnen Bundesländern zwischen 18 und 24 Monaten. Eine Verkürzung ist nach individueller Prüfung in einigen Bundesländern, z.B. in Brandenburg sogar bis auf 12 Monate möglich.

Unabhängig von der Dauer des Referendariats ist allen Konzepten gleich, dass sie eine Einführungsphase beinhalten, in welcher die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) theoretische Grundlagen, viel Zeit für Hospitationen und erste Erfahrungen mit begleitetem oder gar eigenverantwortlichem Unterricht erhalten. So hat man als Neuling die Chance, verschiedene Lehrertypen zu erleben und für sich relevante Aspekte aufzugreifen.

In der Hauptphase unterrichtet man eigenverantwortlich in seinen beiden Unterrichtsfächern (dies gilt in der Regel auch für diejenigen, die mehr als zwei Unterrichtsfächer studiert haben) und erhält zudem Unterrichtsbesuche, die zum Teil beratend, zum Teil bewertend sind.

Von den Bundesländern gilt es dabei zu beachten, dass der Umfang des selbstständigen Unterrichts den Ausbildungscharakter des Referendariats nicht in Frage stellt, d. h., dass Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst nicht wie eine Vollzeitkraft eingesetzt werden dürfen.

In der Prüfungsphase hat man in der Regel eine verkürzte Unterrichtsverpflichtung, um sich angemessen auf die (Zweite) Staatsprüfung vorbereiten zu können. Gemäß der Vorgabe der Kultusministerkonferenz wird in dieser festgestellt, ob die zu Prüfenden die Ziele des Vorbereitungsdienstes für das betreffende Lehramt erreicht haben. In das Ergebnis der Staatsprüfung fließen ausbildungsbegleitende Bewertungen und/oder Prüfungsergebnisse sowie die Noten mindestens zweier unterrichtspraktischer Prüfungen ein. Die Bundesländer können weitere Prüfungsformen vorsehen (Kultusministerkonferenz 2012).

Die Besoldung im Referendariat

Als Besoldung werden in Deutschland die Amtsbezüge (Bezahlung) von Richter*innen und Beamt*innen (also auch von verbeamteten Lehrkräften) bezeichnet. Dabei handelt es sich um die laufenden Bezüge, die monatlich ausbezahlt werden. Sie können durch Familienzuschläge, Amtszulagen, Sonderzahlungen und vermögenswirksame Leistungen ergänzt werden.

Die Rechtsgrundlagen sind im Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) und im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) geregelt, wobei die Bundesländer (siehe auch Landesbesoldungsgesetz, LBesG) als Folge der Föderalismusreform mittlerweile befugt sind, die Besoldung der Landesbeamten eigenständig zu regeln, womit die Besoldung verbeamteter Lehrkräfte in die Hoheit der Bundesländer fällt.

Während die Bezüge für in den Schuldienst eingestellte Lehrkräfte im bundesweiten Vergleich stark variieren, liegen die Bezüge für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst auf einem ähnlichen Niveau. In der Regel liegen diese aktuell bei ca. 1.500 EUR brutto.

Der Beamtenstatus im Referendariat

In der Regel erfolgt die Einstellung in den Vorbereitungsdienst unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf (BaW). Dieser Status endet mit dem Bestehen oder dem endgültigen Nichtbestehen des Vorbereitungsdienstes. Während der Ausbildungsdauer hast du damit einen Anspruch auf Beihilfe, die einen großen Teil der ärztlichen Behandlungskosten abdeckt (den anderen Teil übernimmt die private Krankenversicherung).

Nach dem Vorbereitungsdienst besteht in den meisten Bundesländern die Möglichkeit, Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit (BaL) zu werden. Um diesen Status zu erhalten, muss man sich im Vorfeld bewähren. Generell bewirbt man sich hierzu auf eine sogenannte Planstelle, auf welcher man als Beamtin oder Beamter auf Probe (BaP) den üblichen Tätigkeiten einer Lehrkraft nachgeht. Je nach rechtlichen Vorgaben, erhält man hierfür nach zwei bis drei Jahren ein von der Schulleitung erstelltes Gutachten.

Bevor der zukünftige Dienstherr einer lebenslangen Verbeamtung zustimmt, fordert er neben der fachlichen Überprüfung auch eine gesundheitliche Überprüfung durch einen Amtsarzt ein sowie ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis. Länderspezifische Regelungen können weitere Voraussetzungen mit sich bringen.

Wenn alle Unterlagen eingereicht sind und diese den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, wird die Vereidigung als Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit vollzogen.

Nachdem Berlin nun wieder nachgezogen hat, werden Lehrkräfte generell in allen Bundesländern verbeamtet. Wenn man eine Verbeamtung anstrebt, sollte man auf die Altershöchstgrenze im jeweiligen Bundesland achten. Diese ist in Berlin mit einem Verbeamtungsalter von 52 Jahren aktuell am höchsten. Die aktuellen Altershöchstgrenzen findest du in unserem Ref-Guide.

Die Bewerbung für das Referendariat

Generell kannst du dich nach erfolgreichem Abschluss der universitären Phase mit deinem Master of Education oder deiner Ersten Staatsprüfung in allen Bundesländern auf einen Platz im Vorbereitungsdienst bewerben. Generell gilt die Bewerbung für das gesamte Bundesland. Du kannst dabei dann zusätzlich noch Wunschregionen angeben, auf die bei der Vergabe der Plätze nach Möglichkeit eingegangen wird. Wichtig ist, dass du die Bewerbungsfristen im Blick behältst und die einzureichenden Unterlagen vollständig zusammenstellst, da es sich hierbei um eine Ausschlussfrist handelt und verspätet eingegangene Bewerbungen nicht berücksichtigt werden können. Die Fristen variieren innerhalb Deutschlands. Daher solltest du dich frühzeitig, entweder über unseren Ref-Guide oder die offiziellen Seiten der einzelnen Kultusministerien bzw. deren nachgeordneten Behörden, über die aktuellen Fristen informieren.

Referendariat nach Bundesländern

Wie bereits erwähnt, hängt die genaue Ausgestaltung des Vorbereitungsdienstes von den einzelnen Bundesländern ab. Auf der folgenden Seite der Kultusministerkonferenz (KMK) findest du unter dem Punkt "Vorbereitungsdienst und Zweite Staatsprüfungen für Lehrämter" detaillierte Informationen zu den Ausbildungsinhalten und den geltenden rechtlichen Grundlagen. Weitere nützliche Informationen zum Vorbereitungsdienst in den einzelnen Bundesländern erhältst du auf den folgenden Seiten:

Bei Rückfragen melde dich gerne beim Team von Fit4Ref.

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