Generell beträgt die Dauer des Referendariats in den einzelnen Bundesländern zwischen 18 und 24 Monaten. Eine Verkürzung ist nach individueller Prüfung in einigen Bundesländern, z.B. in Brandenburg sogar bis auf 12 Monate möglich.
Unabhängig von der Dauer des Referendariats ist allen Konzepten gleich, dass sie eine Einführungsphase beinhalten, in welcher die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) theoretische Grundlagen, viel Zeit für Hospitationen und erste Erfahrungen mit begleitetem oder gar eigenverantwortlichem Unterricht erhalten. So hat man als Neuling die Chance, verschiedene Lehrertypen zu erleben und für sich relevante Aspekte aufzugreifen.
In der Hauptphase unterrichtet man eigenverantwortlich in seinen beiden Unterrichtsfächern (dies gilt in der Regel auch für diejenigen, die mehr als zwei Unterrichtsfächer studiert haben) und erhält zudem Unterrichtsbesuche, die zum Teil beratend, zum Teil bewertend sind.
Von den Bundesländern gilt es dabei zu beachten, dass der Umfang des selbstständigen Unterrichts den Ausbildungscharakter des Referendariats nicht in Frage stellt, d. h., dass Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst nicht wie eine Vollzeitkraft eingesetzt werden dürfen.
In der Prüfungsphase hat man in der Regel eine verkürzte Unterrichtsverpflichtung, um sich angemessen auf die (Zweite) Staatsprüfung vorbereiten zu können. Gemäß der Vorgabe der Kultusministerkonferenz wird in dieser festgestellt, ob die zu Prüfenden die Ziele des Vorbereitungsdienstes für das betreffende Lehramt erreicht haben. In das Ergebnis der Staatsprüfung fließen ausbildungsbegleitende Bewertungen und/oder Prüfungsergebnisse sowie die Noten mindestens zweier unterrichtspraktischer Prüfungen ein. Die Bundesländer können weitere Prüfungsformen vorsehen (Kultusministerkonferenz 2012).