Versicherungen für das Referendariat
Letztes Update:
26.04.2023
Grundsätzlich gilt für alle Personen in Deutschland eine allgemeine Krankenversicherungspflicht – und zwar unabhängig vom ausgeübten Beruf oder der Personengruppe.
Mit dem ersten Tag im Studienseminar werden die allermeisten von euch zu einem Beamten auf Widerruf, einem Lehrer im Vorbereitungsdienst, ernannt. Da man als Beamter versicherungsfrei ist, habt ihr nun die Wahl zwischen dem System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder der Kombination aus Beihilfe und privater Krankenversicherung (PKV). Beides ist möglich; vermutlich werdet ihr euch jedoch aus vielerlei Gründen bereits während des Referendariats für die Kombination von Beihilfe und PKV entscheiden.
Beihilfe
Die Beihilfe wird euch vom Dienstherrn kostenfrei zur Verfügung gestellt. Sie ist ein Teil eurer Vergütung und deckt mindestens 50 % der anfallenden Krankheitskosten. Für die noch zu versichernden Restkosten über die PKV müsst ihr rechtzeitig einen Aufnahmeantrag bei einem Anbieter eurer Wahl abschließen. Der sehr günstige Beitrag in der PKV ist abhängig vom aktuellen Alter und gewünschtem Leistungsumfang. Zu sehr günstigen Beiträgen genießt ihr die besonderen Vorteile eines Privatpatienten.
Sofern der Versicherungsschutz weiter in der GKV bestehen bleiben soll, so teilt der Krankenkasse eurer Versicherung bitte den Beginn des Referendariats mit. Bitte beachtet aber: Euer Dienstherr übernimmt nicht die Hälfte des dort zu zahlenden Krankenkassenbeitrags – den müsst ihr ganz alleine tragen.
Pflegepflichtversicherungen
Mit der Krankenversicherung eng verbunden ist das Thema Pflegepflichtversicherung. Über dieses System sollen Kosten abgesichert werden, die im Zusammenhang mit Pflegeleistungen entstehen und die nicht einer Krankenversicherung zuzuordnen sind. Wie schon der Name verrät, ist auch diese gesetzlich zwingend vorgeschrieben und wer keine hat begeht eine strafbare Ordnungswidrigkeit.
Im Grundsatz soll die Pflegepflichtversicherung bei dem Anbieter abgeschlossen werden, bei dem auch der Vertrag für die Krankenversicherung besteht. Mit dieser Regelung sollen im Leistungsfall mögliche Unstimmigkeiten über die Kostenverteilung vermieden werden. Eure Entscheidung ist also auch hier maßgeblich: Gesetzlich oder die Kombination von Beihilfe und Privat! Kleiner Tipp: Die Pflegeleistungen der Beihilfe gehen in Teilen sogar über den gesetzlich definierten Mindeststandard hinaus.
Wer bereits während des Studiums PKV-versichert ist, sollte Kontakt zu seinem Versicherer aufnehmen und den bestehenden Vertrag anpassen. Die Wahl einer GKV ist zwar theoretisch möglich, in der Praxis wird aber meist nur der Wechsel zu einem anderen PKV-Anbieter in Betracht gezogen, wenn während des Referendariats das Thema "Versicherungen" aufkommt.
Besonderheiten zu Versicherungen während des Referendariats
Bitte nicht wundern – die in einem normalen Beschäftigungsverhältnis üblichen Pflichtbeitragszahlungen zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung spielen für einen Referendar im Beamtenverhältnis keine Rolle! Im Rahmen seiner Fürsorgeverpflichtung regelt der Dienstherr das auf andere Art und Weise – von euch sind keine Beiträge zu diesen Versicherungen während des Referendariats zu zahlen.