Lehramt: Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte

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Letztes Update:  20.08.2024

In den Vorbereitungsdienst, also die zweite Phase der Lehrkräfteausbildung, kommst du, wenn du deinen universitären Abschluss erfolgreich erworben hast. Je nach Lehramt musst du dafür 6-7 Semester bzw. 8-9 Semester studieren. In einigen Bundesländern musst du zum Ende des Studiums noch die Erste Staatsprüfung bestehen, in den meisten anderen schließt du gemäß der Bologna-Erklärung mit dem Masterabschluss ab. Die Hälfte deiner Lehrkräfteausbildung ist damit geschafft. Danach startest du mit dem Vorbereitungsdienst, der je nach Bundesland 12 bis 24 Monate dauert und (ebenfalls) mit einer Staatsprüfung abschließt. Erst dann hast du deine Lehrkräfteausbildung abgeschlossen und giltst als fertige Lehrkraft.

Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte

Im Rahmen des Vorbereitungsdiensts wirst du auf die Arbeit als Lehrer vorbereitet

Da die Ausbildung von Lehrkräften unter die Länderhoheit fällt, entscheiden die Länder selbst, ob die universitäre Phase mit einer Ersten Staatsprüfung abschließt oder mit einem Masterabschluss. Dies ist keine unwesentliche Entscheidung, da die Studien- und Prüfungsordnungen direkt unter die Zuständigkeit der Kultus- und Wissenschaftsministerien fallen, und auch die Staatsprüfungen selbst durch staatliche Prüfungsämter, Prüfungsstellen und -kommissionen der Länder abgenommen werden, während die inhaltlichen Anforderungen von Bachelor-/Masterstudiengängen durch ein Akkreditierungsverfahren genehmigt werden und die Universitäten dadurch etwas mehr Handlungsspielraum haben.

Kultusministerkonferenz

2012 hat die Kultusministerkonferenz (KMK) durch ihre "Ländergemeinsamen Anforderungen für die Ausgestaltung des Vorbereitungsdienstes und die abschließende Staatsprüfung" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.12.2012) festgelegt, dass der "Staat grundsätzlich jedem Bewerber, der die notwendigen Voraussetzungen dafür erfüllt, den Abschluss seiner Ausbildung ermöglicht. (…) Zugang und Zulassung zum Vorbereitungsdienst [für das Lehramt] dürfen nicht unter dem Gesichtspunkt des staatlichen Lehrkräftebedarfs beschränkt werden. Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst wird jedoch begrenzt durch die Kapazität der Ausbildungsstätten. (…) Sofern Kapazitätsbeschränkungen notwendig sind, sollen die Zulassungskriterien vorrangig auf fachlicher Leistung, daneben insbesondere auch auf Wartezeiten und Härtefallregelungen basieren. Bei besonderen Bedarfssituationen können die Länder für den Zugang und die Zulassung zu einem Vorbereitungsdienst landesspezifische rechtliche Regelungen treffen."

Strukturelle Anforderungen an den Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte

Bundesweit differiert die zweite Phase innerhalb Deutschlands nicht nur konzeptionell, sondern auch hinsichtlich der Dauer, von zwölf Monaten bis zu 24 Monaten (in den meisten Bundesländern dauert der Vorbereitungsdienst 18 Monate). Zu beachten sind allerdings die durch die KMK festgelegten strukturellen Anforderungen, die in jedem Bundesland beachtet werden müssen:

  • Einführungsveranstaltungen
  • Hospitation
  • Begleiteter Unterricht
  • Selbstständiger Unterricht
  • Ausbildung in seminaristischen Veranstaltungsformen

Auch die Grundsätze für die Gestaltung der Staatsprüfung müssen eingehalten werden. So muss "in der Staatsprüfung festgestellt werden, ob der zu Prüfende die Ziele des Vorbereitungsdienstes für das betreffende Lehramt erreicht hat."

Unterschiede bei der Staatsprüfung

Die Formen der Staatsprüfung müssen geeignet sein, den Stand der Kompetenzentwicklung gemäß den "Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.12.2004) erfassen zu können. In das Ergebnis der Staatsprüfung fließen ausbildungsbegleitende Bewertungen und/oder Prüfungsergebnisse sowie die Noten mindestens zweier unterrichtspraktischer Prüfungen ein. Die Länder können weitere Prüfungsformen im Rahmen des Vorbereitungsdiensts für Lehrer*innen vorsehen.

Weiteres zum Vorbereitungsdienst

  • Es liegen genaue Informationen zur Struktur des Vorbereitungsdienstes vor sowie Angaben zur Art der Zugangsvoraussetzungen, der Dauer, der Einstellungstermine, der Ausbildungsphasen und -formate (Seminare, Module, Projekte usw.), zum Umfang des angeleiteten und eigenverantwortlichen Unterrichts, zu den Ausbildungsinhalten und Umfängen sowie zur Zweiten Staatsprüfung auf der jeweiligen Seite des Kultusministeriums bzw. der nachgeordneten zuständigen Behörde. Auch die entsprechenden Lehrerbildungsgesetze und –verordnungen bieten wesentliche Informationen. Schau hierzu gerne auch in unseren kostenlosen Ref-Guide.
  • Hier findest du ländergemeinsame Anforderungen für die Ausgestaltung des Vorbereitungsdienstes und die abschließende Staatsprüfung.
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