Lehramt: Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte
Kultusministerkonferenz
2012 hat die Kultusministerkonferenz (KMK) durch ihre "Ländergemeinsamen Anforderungen für die Ausgestaltung des Vorbereitungsdienstes und die abschließende Staatsprüfung" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.12.2012) festgelegt, dass der "Staat grundsätzlich jedem Bewerber, der die notwendigen Voraussetzungen dafür erfüllt, den Abschluss seiner Ausbildung ermöglicht. (…) Zugang und Zulassung zum Vorbereitungsdienst [für das Lehramt] dürfen nicht unter dem Gesichtspunkt des staatlichen Lehrkräftebedarfs beschränkt werden. Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst wird jedoch begrenzt durch die Kapazität der Ausbildungsstätten. (…) Sofern Kapazitätsbeschränkungen notwendig sind, sollen die Zulassungskriterien vorrangig auf fachlicher Leistung, daneben insbesondere auch auf Wartezeiten und Härtefallregelungen basieren. Bei besonderen Bedarfssituationen können die Länder für den Zugang und die Zulassung zu einem Vorbereitungsdienst landesspezifische rechtliche Regelungen treffen."
Strukturelle Anforderungen an den Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte
Bundesweit differiert die zweite Phase innerhalb Deutschlands nicht nur konzeptionell, sondern auch hinsichtlich der Dauer, von zwölf Monaten bis zu 24 Monaten (in den meisten Bundesländern dauert der Vorbereitungsdienst 18 Monate). Zu beachten sind allerdings die durch die KMK festgelegten strukturellen Anforderungen, die in jedem Bundesland beachtet werden müssen:
- Einführungsveranstaltungen
- Hospitation
- Begleiteter Unterricht
- Selbstständiger Unterricht
- Ausbildung in seminaristischen Veranstaltungsformen
Auch die Grundsätze für die Gestaltung der Staatsprüfung müssen eingehalten werden. So muss "in der Staatsprüfung festgestellt werden, ob der zu Prüfende die Ziele des Vorbereitungsdienstes für das betreffende Lehramt erreicht hat."
Unterschiede bei der Staatsprüfung
Die Formen der Staatsprüfung müssen geeignet sein, den Stand der Kompetenzentwicklung gemäß den "Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.12.2004) erfassen zu können. In das Ergebnis der Staatsprüfung fließen ausbildungsbegleitende Bewertungen und/oder Prüfungsergebnisse sowie die Noten mindestens zweier unterrichtspraktischer Prüfungen ein. Die Länder können weitere Prüfungsformen im Rahmen des Vorbereitungsdiensts für Lehrer*innen vorsehen.
Weiteres zum Vorbereitungsdienst
- Es liegen genaue Informationen zur Struktur des Vorbereitungsdienstes vor sowie Angaben zur Art der Zugangsvoraussetzungen, der Dauer, der Einstellungstermine, der Ausbildungsphasen und -formate (Seminare, Module, Projekte usw.), zum Umfang des angeleiteten und eigenverantwortlichen Unterrichts, zu den Ausbildungsinhalten und Umfängen sowie zur Zweiten Staatsprüfung auf der jeweiligen Seite des Kultusministeriums bzw. der nachgeordneten zuständigen Behörde. Auch die entsprechenden Lehrerbildungsgesetze und –verordnungen bieten wesentliche Informationen. Schau hierzu gerne auch in unseren kostenlosen Ref-Guide.
- Hier findest du ländergemeinsame Anforderungen für die Ausgestaltung des Vorbereitungsdienstes und die abschließende Staatsprüfung.