Welche Krankenversicherung für das Referendariat?
Die Krankenversicherung im Referendariat
Grundsätzlich werdet ihr im Referendariat – mit Ausnahme von Sachsen – verbeamtet und seid somit "versicherungsfrei". Das bedeutet, ihr könnt frei wählen, ob ihr Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV wie z. B. AOK, TK …) sein wollt oder ob vielleicht die Kombination von Beihilfe mit einer privaten Restkostenkrankenversicherung (PKV) die richtige Wahl für euch ist.
Beihilfe zur Krankenversicherung im Referendariat
Als angehende Lehrer*innen genießt ihr die besondere Fürsorge des Staates. Ihr erhaltet – zusätzlich zu eurem Einkommen und beitragsfrei – mindestens 50 % eurer Krankheitskosten erstattet. Wie viel genau, das ist abhängig vom Bundesland, in dem ihr das Referendariat ableistet. Den Rest müsst ihr bei einer privaten Krankenversicherung abschließen. Hierfür ist der richtige Anbieter wichtig, denn dort müsst ihr einen Antrag auf Aufnahme stellen. Den Umfang des Versicherungsschutzes könnt ihr nach euren Vorstellungen mitgestalten. Achtet bei eurer Wahl besonders darauf, ob auch passende Angebote zur Beihilfeergänzung und vollständige Lösungen für die Zeit nach dem Referendariat angeboten werden.
Für welche Krankenversicherung im Referendariat soll ich mich entscheiden?
In der Regel entscheidet man sich aufgrund der besseren Leistung immer für die Kombination von Beihilfe mit privater Krankenversicherung (PKV). Aber auch der monatliche Beitrag ist entscheidend: Da es keinen "Arbeitgeber-Zuschuss" zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt, ist der Beitrag im Referendariat und darüber hinaus alleine von euch zu tragen – und das ist teuer!
Möglicherweise habt ihr schon Vorerkrankungen, die eine Aufnahme in der "Privaten" unmöglich machen würden, aber eine besondere Möglichkeit gibt es dennoch: Da euer Dienstherr ein besonderes Interesse daran hat, dass ihr gut krankenversichert seid, hat er mit dem Verband der privaten Krankenversicherer eine besondere Aufnahmemöglichkeit auch für bereits erkrankte Lehrpersonen entwickelt: Die sogenannte "Öffnungsklausel" bei erstmaliger Verbeamtung. Solltet ihr euch dagegen entscheiden: Kein Problem. Ihr bleibt in der "Gesetzlichen" versichert – genau wie die Referendar*innen in Sachsen und dürft euch mit Verbeamtung auf Probe sogar noch einmal neu entscheiden!
Solltet ihr darüber hinaus in finanzieller Hinsicht weitere Fragen haben, z.B. wie ihr euer Studium finanzieren könnt, hat Fit4Ref bereits einiges an Informationen für euch zusammengestellt.
Krankenversicherung nach dem Referendariat
Die zweite Phase der Lehrerbildung – das Referendariat - habt ihr nun geschafft und es bricht an, was danach kommt. Heißt, ihr seid fertige Lehrer. Jetzt geht es darum, eine Planstelle im Schuldienst zu ergattern. Auch hier kommt es in Bezug auf die Krankenversicherung nach dem Referendariat wieder auf das Beschäftigungsverhältnis an – bin ich Beamt*in oder angestellte*r Lehrer*in?
Als Beamt*in gilt das oben geschriebene gleichermaßen, gesetzlich oder privat – ihr habt die Wahl! Falls ihr euch in der während des Vorbereitungsdienstes für die gesetzliche Krankenversicherung entschieden habt, gibt es nun noch ein letztes Mal eben beschriebenen Öffnungsklausel in Anspruch zu nehmen.
Angestellte Lehrkräfte sind grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Kommt man mit seinem Jahreseinkommen jedoch über eine bestimmte Einkommensgrenze, kann man sich davon befreien lassen und ebenfalls wie ein*e verbeamtete*r Kolleg*in in den Genuss von einer privaten Krankenversicherung kommen. Allerdings ohne Beihilfe und stattdessen mit dem Arbeitgeberanteil deines Dienstherrn, ähnlich wie in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier bedarf es jedoch in jedem Fall einer ergänzenden individuellen Beratung. Informiere dich also auf jeden Fall rechtzeitig und umfassend, welche Versicherungspflicht eventuell auf dich zutrifft und was für dich die beste Methode der Versicherung ist!